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Neue Vorschriften ab 2024! Novelle beeinflusst Voranschläge und Rechnungsabschlüsse.

Als Mitarbeiter:in der Gemeinde ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu sein, insbesondere was Finanzvorschriften betrifft. Am 13. April 2023 wurde die Veröffentlichung der Änderung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) unter BGBl. II Nr. 93/2023 bekannt gegeben.

Ab dem Finanzjahr 2024 müssen die Vorschriften der Novelle erstmals bei den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen angewendet werden, das bedeutet, dass bereits der Voranschlag 2024 von der Novelle betroffen ist.

Diese Änderungen könnten Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in der Gemeinde haben und es ist daher von großer Bedeutung, sich bereits im Vorfeld damit auseinanderzusetzen.

Welche Änderungen sich daraus für Sie als Gemeinde ergeben, werden wir Ihnen gerne vorstellen.

Folgende Themen werden besprochen:

  • Änderungen im Anlagevermögen
    • Aufnahme von Kofinanzierten Schutzbauten ins Anlagevermögen
  • Änderungen in der Voranschlagsplanung
  • Änderungen von MVAG Codes
  • Berichtsneuerungen
  • Etc.

Dozentin: Edith Enengel und Gabriela Träxler

VORAUSSETZUNGEN
Was benötigen Sie: Einen ruhigen Arbeitsplatz mit PC, Headset (ggf. mit Mikrofon) und einen Internetzugang. Der Termin findet über Microsoft Teams statt.

TEILNEHMERKREIS
Finanzverwalter, Mitarbeiter:in der Finanzverwaltung, Amtsleiter in den Gemeinden und Gemeindeverbänden

Folgende Termine stehen Ihnen zur Verfügung:

31.05.2023 von 9:00 – ca. 11:00 Uhr
direkt zur Anmeldung

05.06.2023 von 14:00 – ca. 16:00 Uhr
direkt zur Anmeldung

Melden Sie sich und gerne auch Kolleginnen und Kollegen einfach und schnell an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Neue Vorschriften ab 2024! Novelle beeinflusst Voranschläge und Rechnungsabschlüsse.